Wissenswertes
Verwendung von Videos
Bei Verwendung von Videos werden pro Bildschirm monatlich nachstehende AKM-Entgelte verrechnet:
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Bildschirme
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Tarif monatlich in € exkl. USt. |
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1 |
8,61 |
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2 |
17,22 |
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3 |
25,83 |
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4 |
33,00 |
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5 |
40,17 |
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6 |
47,34 |
Finden gleichzeitig auch noch andere Musikdarbietungen in denselben Räumlichkeiten statt, so ermäßigen sich die angeführten Tarife um die Hälfte.
Zu beachten ist, dass bei Filmen oder Videos nicht nur Musik aufgeführt wird sondern es werden auch Filmrechte genutzt und diese müssen extra eingeholt werden!
Musikdarbietung mittels MP3
Das Abspeichern von Musik in digitalisierter Form (z.B. MP3) ist aus urheberrechtlicher Sicht ein Vervielfältigungsvorgang und für diesen muss ein Entgelt an die Austro Mechana und die LSG bezahlt werden.
Das Mindestkopierentgelt für Hintergrundmusiknutzung in der
Gastronomie beträgt €125,04 pro Jahr.
Das Mindestkopierentgelt für alle Betriebe mit vordergründiger Musiknutzung
beträgt €231,96 pro Jahr.
Download von Musik oder Videos aus dem Internet
Der reine Download von Musik oder Videos aus dem Internet (also ohne das Musikstück oder Video selbst wieder anbieten zu wollen) auf einen Datenträger (z.B. Festplatte, DVD, CD) für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich erlaubt.
Zusätzlich muss auch das heruntergeladene Musikstück bzw. das Video von einer rechtmäßigen Quelle stammen!
Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/172/Seite.1720420.html


