Rechtliche Konsequenzen
Rechtsfolgen bei Urheberrechtsverletzungen
Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz sind keine „Kavaliersdelikte“, denn es sind sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Rechtsfolgen vorgesehen.
Zivilrechtlich drohen dem Rechtsverletzten Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung (z. B. Löschung illegaler Dateien), Urteilsveröffentlichung, Auskunft (z.B. über die Herkunft illegalen Materials) sowie auf Zahlung eines angemessenen Entgelts in Form von Schadenersatz.
Die Zahlung von Schadenersatz setzt ein Verschulden voraus, alle anderen zivilrechtlichen Ansprüche bestehen auch ohne Verschulden des Rechtsverletzers.
Unterlassungsansprüche können mittels einstweiliger Verfügung gesichert werden.
Vorsätzliche Urheberrechtseingriffe sind sogar gerichtlich strafbar und können Geldstrafen, in besonders schweren Fällen auch Haftstrafen bis zu zwei Jahren zur Folge haben.
Quelle: http://www.ifpi.at/?section=inhalt&inhaltid=12
Strafverfolgung
Hier ist zunächst zwischen den zivilrechtlichen Forderungen der Rechteinhaber und dem Strafverfahren zu unterscheiden: Zivilrechtlich kann die Musik- beziehungsweise Filmindustrie vom Verletzer grundsätzlich die Unterlassung des zukünftigen Downloads oder Angebots von Musik- und Filmwerken im Internet sowie Schadensersatz verlangen. Sowohl die damit verbundenen Anwaltskosten sowie der Schadensersatz können existenzbedrohend wirken.
Weil man den verursachten Schaden nicht genau ermitteln kann, verlangt die Musikindustrie je nach Anzahl der Musik- oder Filmwerke allerdings häufig „lediglich“ eine Pauschalzahlung zwischen 3000 und 10 000 Euro.


